Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsangebot sowohl in der Behandlungspflege, wie auch in der individuellen bedürfnisorientierten pflegerischen Versorgung an. In kritischen Notfallsituationen ist unser Bereitschaftsdienst 365 Tage / 24 Stunden an Ihrer Seite.

Wir bieten unseren Klienten in ihrem eigenen Zuhause eine sichere & würdevolle Atmosphäre in der Sie die Unterstützung und individuelle Pflege zur größtmöglichen Selbstständigkeit und Betreuung erhalten. Eine persönliche Zusammenarbeit mit Ihren Ärzten, Kassen und Angehörigen ist uns dabei sehr wichtig, um Ihre Bedürfnisse und Wünsche umzusetzen.

Wir beraten Sie gerne individuell und umfassend, um Ihnen möglichst lange ein selbstständiges Leben in Ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Wir finden gemeinsam eine Lösung aus unserem umfangreichen Netzwerk, bestehend aus Ärzten, Apotheken, Therapeuten, Hausnotruf, Pflegebox, Friseur, medizinischer Fußpflege…

SGB V

Krankenversicherung

Worum geht es?

Medizinisch notwendige Leistungen zur Behandlung oder Vermeidung einer Krankheit.

Beispiele

  • Behandlungspflege
  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Injektionen

Ziel

Gesundheit erhalten oder wiederherstellen.

SGB XI

Pflegeversicherung

Worum geht es?

Unterstützung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit im Alltag.

Beispiele

  • Körperpflege
  • Mobilität
  • Ernährung
  • Pflegeberatung

Ziel

Selbstständigkeit möglichst lange erhalten.

§45b

Entlastungsbetrag

Worum geht es?

Monatlicher Betrag zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Beispiele

  • Haushaltshilfe
  • Betreuung
  • Begleitung

Leistung

131 € monatlich.

Verhinderungspflege

Ersatzpflege

Worum geht es?

Vertretung der privaten Pflegeperson bei Urlaub oder Krankheit.

Beispiele

  • Ambulanter Pflegedienst
  • Ersatzpflege

Leistung

Bis zu 3.539 € jährlich.

Kurz zusammengefasst

SGB V

Die Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Leistungen, z. B. Behandlungspflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung.

SGB XI

Die Pflegekasse unterstützt pflegebedürftige Menschen bei der Grundpflege und im Alltag.

§ 45b

Der monatliche Entlastungsbetrag kann für Betreuung, Begleitung oder Unterstützung im Haushalt eingesetzt werden.

Verhinderungspflege

Übernimmt die Pflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Tipp: Leistungen der Pflegeversicherung können miteinander kombiniert werden. Wir beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen dabei, die passenden Leistungen optimal zu nutzen.